Zugänglichkeit
Rosti Family Group, S.L. hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte zugänglich zu machen, indem er diese Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Website https://aronamorethanfashion.com anwendet
Compliance-Status
Diese Websites entsprechen teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. Dezember, da der unten aufgeführte Aspekt nicht konform ist.
Inhalt nicht zugänglich
Der unten aufgeführte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Mangelhafte Einhaltung des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. Dezember:
- Auf dieser Website ist die Verwendung von Tastaturkürzeln nicht möglich.
- Der Textabstand ist auf einigen Seiten nicht einstellbar
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Dezember 2023 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung diente eine von der Organisation selbst durchgeführte Selbstbewertung.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 21. Dezember 2023.
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:
- Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website
- Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
- Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website
Per E-Mail info@theshowroommag.com
Bewerbungsverfahren
Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde einmal gestellt wurde, dieser abgelehnt wurde, die getroffene Entscheidung nicht einvernehmlich ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Person einen Anspruch geltend machen. Ebenso kann eine Klage erhoben werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.
Der Anspruch kann über die E-Mail-Adresse info@theshowroommag.com sowie über die übrigen Möglichkeiten des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen eingereicht werden.
Optionaler Inhalt
Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde im Dezember 2023 durchgeführt.
Die Website ist für Microsoft Internet Explorer 8.0 oder höhere Versionen und die neuesten Versionen von Firefox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert. Die empfohlene Mindestauflösung für das Web beträgt 1920 x 1080.
Die Website ist für Responsive Viewing konzipiert, sodass sie auf Tablets und Mobilgeräten optimal angezeigt wird. Auf diesen Geräten ist es für die Anzeige in den neuesten aktuellen Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.
Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:
- Verwendung von alternativem Text in Bildern
- Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.